Sie sind ein wichtiger Indikator für einen Sondertransport oder ein Fahrzeug mit Gefahrgut: Rundumleuchten kommen nicht nur in Notfällen bei Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei zum Einsatz, sondern auch im Bereich der agrarwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge. Ebenso führen Fahrzeuge zur kommunalen Bewirtschaftung eine Rundumleuchte auf dem Dach mit sich. Für den Laien ist die Differenzierung der verschiedenen Leuchten oft eine große Herausforderung. Schon bald steht die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Felder wieder auf der Tagesordnung. Dieser Beitrag bringt Licht ins Dunkel und stellt Ihnen die verschiedenen Lösungen einer Rundumleuchte vor.

Für welche Fahrzeuge ist eine Rundumleuchte das richtige Accessoire?

Gelbe Rundumleuchten warnen andere Verkehrsteilnehmer bei folgenden Einsätzen:

  • Traktor
  • Mähdrescher
  • Feldhäcksler
  • Abfallsammelfahrzeug
  • Baumaschine
  • Kehrmaschine
  • Winterdienstfahrzeuge

Darüber hinaus kommen gelbe Rundumleuchten bei Alarmanlagen und an Rolltoren zum Einsatz.

Gründe für die Verwendung einer gelben Rundumleuchte

Als Gefahrenwarner gibt die gelbe Rundumleuchte einen Hinweis auf langsam fahrende Fahrzeuge und ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Letzteres ist ebenso bei einem Rolltor gegeben, weshalb das Installieren einer gelben Rundumleuchte auch hier ausgesprochen sinnvoll ist. Des Weiteren kann sie ein Hinweis darauf sein, dass ein spezifisches Fahrzeug eine von der Norm abweichende Breite oder Länge hat. Hierbei ist auch eine Überbreite oder -länge, die erst durch das Beladen eines Fahrzeuges entsteht, zu berücksichtigen. Doch nicht nur das betroffene Fahrzeug selbst, sondern auch Begleitfahrzeuge werden in aller Regel mit einer gelben Rundumleuchte bestückt. So können andere Verkehrsteilnehmer eine mögliche Gefahr frühzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.

Gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Mitführen einer Rundumleuchte

Welche Fahrzeuge eine gelbe Rundumleuchte tragen dürfen, ist im § 52 StVZO definiert. Die StVZO regelt im § 22 a Absatz 1, dass die Bauart der Rundumleuchte amtlich genehmigt sein muss. Hierbei ist das Prüfzeichen E1 relevant. Es repräsentiert die Erfüllung der EU-Richtlinie ECE-R65 und ist ein Indiz für die Zulässigkeit der Verwendung im Straßenverkehr. Das ADR – Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – regelt die Gelblicht-Nutzung international.

Verschiedene Arten von Gelblicht-Rundumleuchten

Beim Kauf von gelben Rundumleuchten begegnen Ihnen in den Sortimenten online viele verschiedene Versionen. Für eine hohe Aussagekraft des Gelblichtes sind runde Modelle mit einem vollflächigen gelben Körper geeignet. Sie erhalten sie mit einer glatten oder mit einer geriffelten Oberfläche. Bei diesen Ausführungen dreht sich das Licht in der Rundumleuchte. Es handelt sich um sogenannte Drehspiegel mit kugelgelagerten Reflektoren. Andere Exemplare wiederum verfügen zusätzlich über eine kleine Kuppel. Bei einem solchen Exemplar blitzt die Leuchte parallel zur Drehbewegung auf. Auf diese Weise steigern Sie die Aufmerksamkeit Dritter. Vor allem für zu befahrende Bereiche mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist solch eine Rundumleuchte eine gute Wahl. Sie wünschen eine etwas dezentere Rundumleuchte? Ein flaches Modell erfüllt Ihnen diesen Wunsch. Einige Rundumleuchten sind mit einer praktischen Magnethalterung versehen. Weiterhin erhalten Sie für kleinere Fahrzeuge eine Mini-Rundumleuchte. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines passenden Modells auch die unterschiedlich hohe elektrische Spannung – jeweils angegeben in Volt.

Von Reporter1